Nachstehend finden Sie die Pressemitteilung der ASO welche am vergangenen Freitag, 23.2.2018 versendet wurde.
PRESSEMITTEILUNG
Mit Bestürzung hat die Auslandschweizer-Organisation heute die Entscheidung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) zur Kenntnis genommen. Diese hat sich für einen Vorschlag ausgesprochen (15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen), Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, deren Rente ihnen kein angemessenes Leben ermöglicht, den Zugang zu Ergänzungsleistungen zu verwehren. Denn künftig müssen Personen vorgängig an die Gesuchsstellung für Ergänzungsleistungen zehn Jahre ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben. Schweizerinnen und Schweizer, die zeitweise im Ausland gewohnt haben, sind von diesem Entscheid somit direkt betroffen.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat ihren Beschluss in der heute publizierten Medienmitteilung wie folgt begründet: „Mit dem Ziel, einer unerwünschten Einwanderung ins schweizerische Sozialsystem vorzubeugen, wird eine Mindestwohnsitzdauer (Karenzfrist) von zehn Jahren eingeführt […]. Ein Wohnsitz in der EU wird aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens an diese Frist angerechnet.“
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind von dieser Massnahme unmittelbar betroffen und sehen sich gegenüber den im Inland lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern in ihren Rechten diskriminiert. Diejenigen von ihnen, die Beiträge in die AHV/IV eingezahlt haben und deren Rente dennoch nicht ausreichend ist, werden keine Ergänzungsleistungen mehr erhalten. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt – und sei es auch nur für kurze Zeit – wird dadurch benachteiligt.
Diese Entscheidung steht im Widerspruch zur internationalen Mobilität unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger und kommt einer Sanktionierung aller Menschen gleich, die Auslandserfahrung sammeln möchten.
Derzeit leben 780‘000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger ausserhalb der Landesgrenze. Diese Zahl steigt pro Jahr durchschnittlich um 2%, auch in Zusammenhang mit Auslandaufenthalten von immer kürzerer Dauer (im Schnitt zwei bis drei Jahre), die im Wesentlichen beruflich bedingt sind.
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